Um Ihnen einen reibungslosen Behandlungsverlauf zu gewährleisten, möchte wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Terminvereinbarung:
Termine können telefonisch unter der Nummer 06731 – 996437 angefragt werden.
Gesetzlich Versicherte müssen die Erstbehandlung eines Rezeptes innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen.
Terminabsagen:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig telefonisch (06731 – 996437) abzusagen (mind. 1 Tag vor Behandlung). Bei unentschuldigten Terminversäumnissen müssen wir Ihnen den Ausfall (privat) in Rechnung stellen.
Eigenbeteiligung bei gesetzlich Versicherten:
Bei gesetzlich Versicherten Patienten ist die Praxis im Namen der Krankenkassen dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung/Rezeptgebühr einzufordern. Diese setzt sich aus einer Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro und einer Zuzahlung von 10 % des aktuellen Rezeptes zusammen. Dieser Betrag ist spätestens bei Ihrer zweiten Behandlung zu entrichten. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sein, ist dies durch eine entsprechende Bestätigung (Befreiungsausweis) zu belegen.